Mitgliedschaft

Mit der Mitgliedschaft ist die Verpflichtung zur Entrichtung von Mitgliedsbeiträgen verbunden. Die Beitragshöhe richtet sich nach der zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden Beitragsordnung. Derzeit gelten folgende quartalsweise fällige Beiträge:

Die Beiträge sind jeweils zum 5. des auf das Quartalsende folgenden Monats (Januar, April, Juli, Oktober) fällig. Die Einziehung erfolgt ausschließlich im SEPA-Lastschriftverfahren. Eine abweichende Zahlungsweise ist aus verwaltungsorganisatorischen Gründen ausgeschlossen. Mitglieder, die das 26. Lebensjahr erreicht haben, werden als Einzelmitglieder geführt und können nicht mehr im Rahmen einer Familienmitgliedschaft berücksichtigt werden. Als Jugendliche gelten Mitglieder bis einschließlich 25 Jahre, sofern sie ihren Hauptwohnsitz im Haushalt der Eltern haben. Eine Unterscheidung zwischen aktiven und passiven Mitgliedern erfolgt nicht.

Die Kündigung der Mitgliedschaft muss schriftlich erfolgen und kann entweder per E-Mail an mitglied@vfl-emslage.de oder postalisch an VfL Emslage e.V. 1971, Feldbrechenring 30, 49716 Meppen gerichtet werden. Sie wird erst wirksam, wenn sie fristgerecht bei einer der genannten Stellen eingeht. Eine Kündigung ist ausschließlich zum Ende eines Quartals möglich und muss dem Verein spätestens einen Monat vor dem jeweiligen Quartalsende vorliegen. Eine rückwirkende Befreiung von der Beitragspflicht ist ausgeschlossen.


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